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Dokument-ID: 356473

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)

Inhaltsverzeichnis

1.3.1.3.2.8 Abzugsverbote

129
Bei der übertragenden Körperschaft bestehende steuerliche Abzugsverbote gelten grundsätzlich bei der übernehmenden Körperschaft weiter.