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Dokument-ID: 356490

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)

Inhaltsverzeichnis

1.3.1.3.4 Umgründungskosten

141
Die mit der Verschmelzung zusammenhängenden Kosten, wie Rechtsanwalts-, Notars-, Wirtschaftstreuhand-, Firmenbuchkosten oder verschmelzungsveranlasste Gebühren oder Verkehrssteuern sind in sinngemäßer Anwendung des § 11 Abs 1 Z 1 KStG 1988 sofort abzugsfähige Aufwendungen.