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Dokument-ID: 357276
Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)
2.1.4.2. „Importumwandlung“
442
Sollte ein ausländisches Umwandlungsrecht eine grenzüberschreitende Umwandlung kennen, kann sich ein Anwendungsfall des Art. II UmgrStG ergeben, wenn das Vermögen umwandlungsbedingt auf den inländischen Hauptgesellschafter übergeht (siehe Rz 495).