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Dokument-ID: 357695

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)

Inhaltsverzeichnis

2.4.2.3. Vergleichbarkeit des vorhandenen Vermögens

572a
Es gelten die Grundsätze des Verschmelzungstatbestandes. Siehe Rz 218 ff.