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Dokument-ID: 357970

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)

Inhaltsverzeichnis

3.1.4 Grenzüberschreitende Einbringungen

659
Grenzüberschreitende Einbringungen liegen vor, wenn ausländisches Vermögen im Sinne des § 12 Abs 2 UmgrStG in eine inländische Körperschaft oder inländisches Vermögen in eine ausländische Körperschaft im Sinne des § 12 Abs 3 UmgrStG eingebracht wird. Zur Bewertung des Vermögens siehe Rz 848 ff und Rz 929 ff.