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Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)
3.3.2.4.2 Einbringung einer internationalen Schachtelbeteiligung
834
Eingebracht kann auch ein Kapitalanteil werden, dem die Eigenschaft einer internationalen Schachtelbeteiligung im Sinne des § 10 Abs 2 KStG 1988 zukommt. Nach § 14 Abs 1 Satz 4 UmgrStG kommt bei einzubringenden Schachtelbeteiligungen das in § 10 Abs 2 KStG 1988 genannte Erfordernis des Bestehens der Beteiligung während eines ununterbrochenen Zeitraums von einem Jahr nicht zur Anwendung.
Zum einbringungsbedingten Entstehen oder Wegfall einer internationalen Schachtelbeteiligung siehe Rz 992 ff.