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                                    Dokument-ID: 359036
    
                                                            
                                            
                    Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)
3.6.1.4.1. Kaufpreis
1004
Die Entrichtung eines Kaufpreises für das eingebrachte Vermögen neben der Anteilsgewährung stellt eine schädliche Gegenleistung dar. Eine schädliche Gegenleistung kann auch in einer aus Anlass der Einbringung von der übernehmenden Körperschaft übernommenen privaten Verbindlichkeit des Einbringenden gesehen werden, wenn die Übernahme der Privatschuld nach dem Willen der Vertragsparteien eine Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen darstellt.
 
    