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Dokument-ID: 359049

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)

Inhaltsverzeichnis

3.6.2.3. Treuhandschaft

1017
Es stellt jedoch keinen Verstoß gegen § 19 Abs 3 UmgrStG dar, wenn der Einbringende die als Gegenleistung gewährten Anteile im Wege eines Treuhandvertrages einem Treuhänder überträgt.