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Dokument-ID: 359102
Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)
3.6.4.4.2. Rundung des Beteiligungsansatzes
1053
Zuzahlungen können nur zum Zweck der Rundung auf volle Beteiligungsprozentsätze gewährt werden. Diese Zuzahlungen dürfen nur insoweit erfolgen, als dadurch der nächstliegende ganzzahlige Beteiligungsprozentsatz hergestellt wird.