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Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)
3.6.4.4.5. Steuerliche Behandlung der Zuzahlung
1056
Die Zuzahlung an den Einbringenden führt bei diesem gemäß § 20 Abs. 2 UmgrStG zu einer Verminderung der Anschaffungskosten der Anteile (siehe Rz 1107 ff).
1057
Bei der übernehmenden Körperschaft ist die Zuzahlung gemäß § 18 Abs 5 UmgrStG als ein gesellschaftsrechtlich veranlasster Teil der Gegenleistung steuerneutral zu behandeln, ein etwaiger aus der unternehmensrechtlichen Behandlung resultierender Aufwand ist daher außerbilanzmäßig zuzurechnen.