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Dokument-ID: 359582
Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)
3.8.4.2.1 Allgemeines
1213
Liegt auf Grund der im Zuge der Einbringung vorgenommenen Strukturänderungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich keine Identität der Körperschaft vor, bleibt das Verlustvortragsrecht dennoch weiter aufrecht, wenn die Voraussetzungen zur Anwendung der Sanierungsklausel des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 oder der Rationalisierungsklausel des § 4 Z 2 Satz 2 UmgrStG gegeben sind.