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                                    Dokument-ID: 359880
    
                                                            
                                            
                    Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)
4.1.3 Ausländische Zusammenschlüsse
1294
Ein ausländischer Zusammenschluss liegt vor, wenn auf eine Vermögensübertragung ausländisches Steuerrecht zur Anwendung kommt, weil die Übertragenden Ausländer sind und ausländisches Vermögen auf eine ausländische Personengesellschaft übertragen wird. Art IV UmgrStG kann in diesem Fall nur insoweit relevant sein, als von diesem Vorgang inländisches Vermögen mitbetroffen ist, zB inländische Betriebsstätte eines Steuerausländers (beschränkt Steuerpflichtigen).
 
    