Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 361117

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)

Inhaltsverzeichnis

4.1.9.1 Allgemeines

1346
Anwendungsvoraussetzung für einen Zusammenschluss im Sinne des Art IV UmgrStG ist, dass zumindest eine der am Zusammenschluss beteiligten Personen begünstigtes Vermögen im Sinne des § 23 Abs 2 UmgrStG in Verbindung mit § 12 Abs 2 UmgrStG überträgt, somit

  • Betriebe
  • Teilbetriebe oder
  • Mitunternehmeranteile

Kapitalanteile können bei Zusammenschlüssen auf eine übernehmende Personengesellschaft nur dann begünstigt mitübertragen werden, wenn sie Teil eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteiles sind, oder wenn daneben von zumindest einer Person begünstigtes Vermögen im Sinne des § 23 Abs 2 UmgrStG in Verbindung mit § 12 Abs 2 UmgrStG übertragen wird.