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Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)
6.4.1.2.2. Aufspaltung einer nichtbetriebsführenden Körperschaft
1712
Siehe dazu sinngemäß Rz 108 f.
Die Aufspaltung einer nichtbetriebsführenden (vermögensverwaltenden) Körperschaft ist nur dann als Anwendungsfall des Art VI UmgrStG denkbar, wenn auf die neuen oder übernehmenden Körperschaften ausschließlich Kapitalanteile im Sinne des § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG übergehen. In diesem Fall folgen objektbezogen die vortragsfähigen Verluste den zu übertragenden Kapitalanteilen einschließlich offener Siebentel gemäß § 12 Abs 3 Z 2 KStG 1988.