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Dokument-ID: 377123

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)

Inhaltsverzeichnis

6.7.3.1.2.1. Gruppeninterne Aufspaltung zur Neugründung

1786d
Im Falle der Aufspaltung des Gruppenträgers zur Neugründung entstehen mindestens zwei neue Körperschaften, denen das Vermögen des Gruppenträgers nach Maßgabe des Spaltungsplans zukommt. Damit geht die Unternehmensgruppe unter.