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Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)
6.7.3.2.2.1. Abspaltung zur Neugründung
1786i
Die Abspaltung des Gruppenträgers zur Neugründung bewirkt, dass aufgrund der Anteilsgewährung an den (die) Anteilsinhaber des Gruppenträgers die neue(n) Körperschaft(en) nicht in die Unternehmensgruppe einbezogen werden können. Soweit spaltungsveranlasst Beteiligungen an Gruppenmitgliedern auf die neue(n) Körperschaft(en) übergehen, scheiden diese mit dem Spaltungsstichtag folgenden Tag aus der Unternehmensgruppe aus. Sollten Gruppenmitglieder diesbezüglich vor Ablauf der Mindestzugehörigkeit ausscheiden, kommt es zur Rückabwicklung und selbstständigen Steuerpflicht.