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Dokument-ID: 377398

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)

Inhaltsverzeichnis

7.6.1. Äquivalenzverletzung

1859
Eine Äquivalenzverletzung beim Anteilstausch stellt bei der Steuerspaltung kein Anwendungshindernis des Art VI UmgrStG dar, sondern es treten die Rechtsfolgen des § 6 Abs 2 UmgrStG bei Vorliegen objektiver Bereicherung und subjektiver Bereicherungsabsicht ein. Diese Bestimmung entspricht der Regelung in § 38 Abs 4 UmgrStG (siehe Rz 1780).