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Dokument-ID: 377436

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)

Inhaltsverzeichnis

7.8. Steuerspaltung und atypisch stille Beteiligungen

1865
Für die an den steuerspaltenden Körperschaften als atypisch stille Gesellschafter Beteiligten gelten die bei Einbringungen gemäß Art III UmgrStG geltenden Grundsätze. Siehe dazu Rz 1249 f.