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Dokument-ID: 1171769
16.1 Typbeschreibung
Definition
Alle Geschäftslokale, Vertragsabschluss ab 01.03.1994.
Spezifische Rechtsgrundlage
§ 16 Abs 1 Z 1 MRG
Erläuterung des Geschäftslokaltyps
Es handelt sich um den Auffangtatbestand bei Mietvertragsabschlüssen ab 01.03.1994, der anwendbar ist, wenn keine der anderen aufgezählten Ausnahmebestimmungen Platz greift.