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Dokument-ID: 359563
Vorschrift
Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)
3.8.2.3.3 Zeitpunkt der Vergleichbarkeit
1203
Die Vergleichbarkeit des Umfanges muss zum Einbringungsstichtag gegeben sein. Eine Umfangsminderung nach dem Einbringungsstichtag ist für eine Betrachtung im Sinne des § 21 Z 2 UmgrStG ohne Bedeutung. Eine Minderung des Umfanges nach dem Einbringungsstichtag ist aber unter Umständen im Rahmen des § 21 Z 3 UmgrStG hinsichtlich des Vorliegens eines Mantelkauftatbestandes von Bedeutung.