Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am 1. April 2026 von 9:45 bis 10:45 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 359565

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002)

Inhaltsverzeichnis

3.8.2.3.4 Mangelnde Vergleichbarkeit des Vermögens

1204
Liegt beim Betrieb oder einem Teilbetrieb der übernehmenden Körperschaft eine qualifizierte Minderung vor, entfällt der Abzug des Verlustes des betroffenen Betriebes oder Teilbetriebes vollständig (siehe Rz 1194). Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf den Abzug jener Verluste, die dem verbleibenden im Umfang nicht qualifiziert geminderten Vermögen zuzurechnen sind.