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Dokument-ID: 084460

Vorschrift

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 347. Sorgfaltspflicht

idF BGBl. I Nr. 120/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2007

Wer aus einem Geschäft, das auf seiner Seite unternehmensbezogen ist, einem anderen zur Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen.