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Neu Dokument-ID: 1190958

Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.11 Baurechtliche Regelungen in den Bundesländern

Burgenland

Es ist keine Baubewilligung und keine Anzeige gem § 1 Abs 2 Z 7 Burgenländisches Baugesetz für Photovoltaikanlagen bis 20 kW Engpassleistung notwendig, die bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1, 2 und 3 parallel zu Dach- oder Wandflächen auf diesen aufliegen oder in diese eingefügt sind. Diese Vorhaben sind zur Gänze vom Anwendungsbereich des Burgenländischen Baugesetzes ausgenommen.

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