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Iman Torabia - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Immobilien-Eigentumserwerb

Bei Eigentumserwerb wird zwischen derivativem und originärem Erwerb unterschieden. Derivativer Eigentumserwerb setzt eine wirksame Übertragung des Eigentums (durch ein Rechtsgeschäft) durch den vorigen Eigentümer voraus. Bei originärem Eigentumserwerb wird das Eigentum unabhängig vom vorigen Eigentümer übertragen. Beispiele dafür sind der Erwerb freistehender Sachen, die Ersitzung oder der gutgläubige Eigentumserwerb. Ein originärer Erwerb von Eigentum ist auch bei einem Rechtsgeschäft möglich, wenn der Vormann ein mangelhaftes oder kein Recht an der Sache hatte.

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