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Dokument-ID: 1162020
1 Sachenrecht
Im rechtlichen Kontext umfasst der Sachbegriff alles, was sich von der Person unterscheidet und dem Gebrauch der Menschen dient (§ 285 ABGB). Unter diesen weit gefassten Sachbegriff fallen sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen (Liegenschaften).