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Dokument-ID: 1122580
8.3.4 Oberösterreich
Bauordnung
Die oberösterreichische Bauordnung knüpft an den gesamten Anwendungsbereich des Landes-ElWOG an. Gem § 1 Abs 3 Z 5a Oö. BauO findet diese keine Anwendung auf Stromerzeugungsanlagen, soweit sie dem Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006 unterliegen. Ausgenommen von dieser Sonderstellung sind Photovoltaikanlagen gem § 26 Z 15 Oö. BauO.