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Dokument-ID: 1122581
8.3.5 Salzburg
Baupolizeigesetz
Gem § 2 Abs 3 Z 4 Sbg BauPolG unterliegen Photovoltaikanlagen nicht dem Sbg BauPolG, wenn diese Anlagen bereits nach dem Sbg LEG bewilligungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausgenommen von dieser Befreiung sind Photovoltaikanlagen, für die es im Flächenwidmungsplan eine ausgewiesene Sonderfläche gibt.