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Dokument-ID: 1174579
11 Bauträgervertragsgesetz
Rechtsgrundlage für den Erwerb von Rechten an Gebäuden und Wohnungen ist das BTVG (Bundesgesetz, mit dem Regelungen über den Erwerb von Rechten an Gebäuden und Wohnungen von Bauträgern getroffen werden) (Bauträgervertragsgesetz).