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Dokument-ID: 1122591
6.3.3 Betrieb durch eine Privatperson
Auch Privatpersonen werden als Unternehmer betrachtet, wenn sie Strom liefern, und werden somit zu nicht protokollierten Einzelunternehmern. Die Lieferung von Strom an Wiederverkäufer (zB OeMAG, Energieversorgungsunternehmen) ist daher eine unternehmerische Tätigkeit.