Neu
Dokument-ID: 1162345
4.2.3 Investitionsbegünstigungen: Investition in geförderten alternativen Energieträger – Freibetrag für investierte Gewinne
Einkommensteuerpflichtige Unternehmer, die Einkünfte aus betrieblicher Tätigkeit erzielen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag für investierte Gewinne geltend machen.