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Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.5 Gründung einer Energiegemeinschaft

Vor der Gründung einer Energiegemeinschaft sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Wer möchte teilnehmen (zB Privatpersonen, Gewerbetreibende oder Gemeinden) und ist deren Teilnahme rechtlich möglich?
  • Haben die möglichen Teilnehmer bereits Erzeugungsanlagen, welche in der Energiegemeinschaft teilnehmen sollen?
  • Soll in eine Erzeugungsanlage oder einen Energiespeicher investiert werden? Wird eine gemeinschaftliche Anschaffung angestrebt?
  • Sollen organisatorische Aufgaben intern abgewickelt werden (wie Gründung, Abrechnung und Betreuung der Energiegemeinschaft) oder ist die Unterstützung eines externen Dienstleisters notwendig?
  • Hat schon jedes potenzielle Mitglied einen betriebsfähigen Smart Meter zur Verfügung?
  • Welche Form der Energiegemeinschaft (Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage, Erneuerbare Energiegemeinschaft oder Bürgerenergiegemeinschaft) ist angedacht bzw sinnvoll?
  • Bei Gemeinschaftlichen Erzeugeranlagen: Sind alle teilnehmenden Berechtigten (Zählpunktinhaber) an dieselbe Hauptleitung angeschlossen (Nutzen sie einen gemeinsamen Netzanschluss)?
  • Bei Erneuerbaren Energiegemeinschaften: Ist eine lokale oder regionale EEG möglich (Je nach Netzbetreiber kann auf unterschiedliche Weise die Auskunft eingeholt werden, ob mit den geplanten Zählpunkten eine lokale oder regionale EEG gegründet werden kann)?

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