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Dokument-ID: 1174573
8.7 Beendigung von Mietverträgen
Ein Mietverhältnis kann auf folgende Arten beendet werden (§ 29 Abs 1 MRG):
- Einvernehmliche Beendigung (immer)
- Kündigung (wird in §§ 30 ff MRG detaillierter geregelt)
- Untergang der Bestandsache
- Beendigung durch Zeitablauf
- Rücktritt durch den Mieter aus Gründen des § 1117 ABGB
- Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund durch den Vermieter