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Dokument-ID: 585297
4.3.8 Immobilienertragsteuer bei Erbteilungen mit Ausgleichszahlungen
Universalsukzession
Der Vorgang der Erbschaft selbst ist nicht einkommensteuerbar (siehe Rz 101 EStR 1. Punkt).
Gem § 547 ABGB gilt: „Mit der Einantwortung folgt der Erbe der Rechtsposition der Verlassenschaft nach […].“