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Dokument-ID: 1162032
4.1.1 Mängel der Immobilie beim Immobilienerwerb
Gewährleistungsfälle
Die neuen Regeln, die seit 01.01.2022 hinsichtlich Gewährleistung in Kraft getreten sind, sind für Liegenschaftsverträge grundsätzlich nicht relevant. Es gelten daher in diesem Bereich weiterhin die Gewährleistungsnormen des ABGB. Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist läuft allerdings eine zusätzliche dreimonatige Verjährungsfrist, innerhalb der der Mangel gegebenenfalls eingeklagt oder dem Unternehmer zum Erhalt der Einrede angezeigt werden muss (§ 933 ABGB).