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Dokument-ID: 1190959
6.2.12 Elektrizitätsrecht und Naturschutzrecht in den Bundesländern
Burgenland
Eine Genehmigung nach dem Burgenländischen Elektrizitätswesensgesetz 2006 (kurz: Bgld. ElWG 2006) ist für die Errichtung, wesentliche Änderung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen von mehr als 500 kWpeak einzuholen.