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Neu Dokument-ID: 1245126

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

13 Vermietung und Gewerbeordnung

Einleitung

Bei Überlassung von Räumen unterscheidet man für gewerberechtliche Zwecke zwischen:

  • Beherbergung
    • Privatzimmervermietung
    • Freies Gastgewerbe gem § 111 Abs 2 Z 4 GewO
    • Reglementiertes Gastgewerbe gem § 111 Abs 1 GewO
  • Überlassung von Räumen zum Gebrauch

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