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Dokument-ID: 1174674
7.1 Definition Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, kurz EEG, wurden geschaffen, um möglichst vielen Manschen die Möglichkeit zu geben, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Zumeist werden diese in der Rechtsform eines Vereins oder einer Genossenschaft betrieben.