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Dokument-ID: 1001178
Arbeitsrecht und Sozialversicherung
- Die Abenteuer-Camping Reisebüro OG hat ihre Dienstnehmer (Konrad und Karoline Strebsam) bei der Österreichischen Gesundheitskasse innerhalb von sieben Tagen ab Eintragung der Abenteuer-Camping Reisebüro OG in das Firmenbuch abzumelden (mit diesem Zeitpunkt existiert die umgewandelte Abenteuer-Camping Reisebüro GmbH nicht mehr).
- Die Meldungen erfolgen an die Sozialversicherungsträger elektronisch über die Software „ELDA“.
- Konrad Strebsam, Karoline Strebsam und Susanne Strebsam haben die Versicherungserklärung für Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter bei der SVS innerhalb von sieben Tagen ab Eintragung der Abenteuer-Camping Reisebüro OG in das Firmenbuch einzureichen (ab diesem Zeitpunkt existiert die Abenteuer-Camping Reisebüro OG).
Die Erklärung kann über folgenden Link übermittelt werden: https://www.sozialversicherung.gv.at/formulare-prod/formserver_svs/start.do?
Hintergrund: Alle Gesellschafter einer OG sind nach den Bestimmungen des GSVG sozialversicherungspflichtig, unabhängig von ihrer realen Tätigkeit für die Gesellschaft.