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Neu Dokument-ID: 649137

Georg Prchlik - Dorian Schmelz - Stanislava Doganova | Muster | Checkliste

Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG)

Die Neugründung eines Betriebes im Sinne des Neugründungs-Förderungsgesetz liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:

  • Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet, der der Erzielung von Einkünften iSd § 2 Abs 3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient.
  • Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt.
  • Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor.
  • Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes vor.
  • Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten die geschaffene betriebliche Struktur nicht durch Erweiterung um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe verändert.

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