Kurzdarstellung der Gründung Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgt, wie bereits ausgeführt, relativ einfach, weil der Abschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrags keine Voraussetzung für die Gründung ist (anders als bei Kapitalgesellschaften). Wenn die Gesellschafter durch übereinstimmende Willenserklärungen erklären, sich zur gemeinschaftlichen Verfolgung eines bestimmten Erwerbszwecks zusammenzuschließen, ist eine Gesellschaft entstanden. Dies kann, wie schon ausgeführt, auch durch bloße Handlungen (schlüssig) geschehen.