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Dokument-ID: 256658
Fragen zur Rechtsnachfolge
Gesamtrechtsnachfolge oder Einzelrechtsnachfolge?
Gesamtrechtsnachfolge bedeutet, dass das Vermögen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (also alle Rechte und Pflichten, Aktiva und Passiva, Forderungen und Verbindlichkeiten) auf die Offene Gesellschaft durch einen Akt – den Umwandlungsakt – übergeht.