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Georg Streit - Mischa Blasoni - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

Fragen zur Rechtsnachfolge

Gesamtrechtsnachfolge oder Einzelrechtsnachfolge?

Gesamtrechtsnachfolge bedeutet, dass das Vermögen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (also alle Rechte und Pflichten, Aktiva und Passiva, Forderungen und Verbindlichkeiten) auf die Offene Gesellschaft durch einen Akt – den Umwandlungsakt – übergeht.

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