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Dokument-ID: 746265
Geschäftsführung/Kontrollrechte der Gesellschafter
Die Geschäftsführung betrifft – anders als die auf das Außenverhältnis bezogene Vertretung – die Leitung der Gesellschaft (die Führung ihrer Geschäfte) im Innenverhältnis. Den Unterschied kann ein einfaches Beispiel verständlich machen: Wenn die Anschaffung einer Maschine für die Gesellschaft zur Diskussion steht, dann gehört