Exkurs: Die Neugestaltung der GmbH hinsichtlich des Stammkapital-Erfordernisses
Bis Ende 2023 war die gesetzliche Mindesthöhe des Stammkapitals mit EUR 35.000,– festgesetzt (vgl § 6 Abs 1 [alt] GmbHG); auf das Stammkapital mussten – insofern nicht gesetzliche Ausnahmebestimmungen griffen – bei Anmeldung der Gesellschaft zum Firmenbuch mindestens EUR 17.500,– in bar einbezahlt sein (vgl § 10 Abs 1 [alt] GmbHG); im Falle einer Kapitalherabsetzung durch Abänderung des Gesellschaftsvertrages der GmbH konnte keine Reduktion auf weniger als EUR 35.000,– erfolgen (vgl § 54 Abs 3 [alt] GmbHG).