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Editorial

In diesem Heft wird die errichtende Umwandlung einer GmbH in eine OG nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG) dargestellt. Insbesondere stellt der Autor ein mögliches Motiv für die Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Offene Gesellschaft dar, wie es aufgrund der geänderten Steuergesetzgebung auch praktisch vorkommt (und wohl weiter vorkommen wird).

Gesellschafter einer Offenen Gesellschaft können einen Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung geltend machen. Durch diesen erfolgt eine annähernde Gleichstellung der Ertragsbesteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit (ausschüttenden) Kapitalgesellschaften. Damit hat die Verlagerung von Einkünften in Kapitalgesellschaften in vielen Fällen keinen Sinn mehr.

Der Vorteil der Kapitalgesellschaft bestand unter anderem darin, dass die Gesellschafter den Gewinn der Gesellschaft solange nicht versteuern mussten, solange keine Ausschüttung des Gewinns an die Gesellschafter erfolgte. Andererseits konnten Gesellschafter über eingegangene Dienstverhältnisse zur Gesellschaft dennoch Einkünfte aus ihren Tätigkeiten für die Gesellschaft erzielen, die – im Vergleich zur Ertragsbesteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschafter – günstiger besteuert waren.

Bei Thesaurierung der Gewinne in Kapitalgesellschaften (Nichtausschüttung der Gewinne) hat die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegenüber der Personengesellschaft nach wie vor Vorteile: in diesem Fall fällt (nur) eine Körperschafsteuer in Höhe von 23 % an. Eine Rechtsformänderung ist daher dann sinnvoll, wenn der überwiegende Teil des Gewinns an die Gesellschafter ausgeschüttet werden soll.

Rechtstechnisch erfolgt der Rechtsformwechsel durch eine errichtende Umwandlung nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes. Dabei wird das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter deren gleichzeitiger Auflösung in die Offene Gesellschaft transferiert.

Auch bei diesem Heft gilt: Der Autor will die Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Offene Gesellschaft nicht nur in ihren gesellschaftsrechtlichen Aspekten erfassen, sondern auch weitere Gesichtspunkte berücksichtigen, die im Zuge der Umwandlung von Bedeutung sind. Aus seiner Beratungstätigkeit weiß der Autor, dass die Gesellschafter bei der Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Offene Gesellschaft folgende Fragen stellen: Wie hafte ich als Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einer Umwandlung; beschränkt auf das eingelegte Kapital oder unbeschränkt? Muss ein Gesellschafter der GmbH unbeschränkt haftender Gesellschafter in der umgewandelten Offenen Gesellschaft werden? Lässt sich die Haftung des unbeschränkt haftenden Gesellschafters in irgendeiner Form beschränken? Wer führt die Geschäfte, wer vertritt? Wie sichern die Gesellschafter ihre Mitspracherechte in der in die Offene Gesellschaft umgewandelten Gesellschaft ab? Wie sichert sich ein Gesellschafter gegen den (oder die) anderen ab? Darf ich Angestellter meiner Gesellschaft sein? Was kostet die Umwandlung der Gesellschaft? Was geschieht mit den bestehenden Verträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten der GmbH? Brauche ich eine neue Gewerbeanmeldung?

Das vorliegende Heft stellt die Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Offene Gesellschaft – auf Basis eines fiktiven Sachverhalts – vor allem aus gesellschafts- und steuerrechtlicher Sicht dar (in Form eines kurzen Textteils vor den Checklisten). Wie immer enthält dieses Heft auch Checklisten, Muster und Hinweise zu gewerberechtlichen, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.

Mag. Mischa Blasoni

Editorial zur Ergänzungslieferung August 2018

Aufgrund der wohlwollenden Rezeption des Erstwerks, das auf der Rechtslage des Jahres 2010 beruhte, wurde eine umfassende Aktualisierung des vorliegenden Heftes notwendig. Wenngleich das Recht der Gesellschaften mit beschränkter Haftung wie auch der Offenen Gesellschaften in den letzten Jahren keinen durchgreifenden Änderungen unterworfen war, erfolgten doch praktisch bedeutsame punktuelle Modifikationen. Die aktuelle Ergänzungslieferung soll der aktuellen Gesetzeslage und der Judikatur der letzten acht Jahre Rechnung tragen. Dies gilt im Besonderen für jene Neuerungen, die das Deregulierungsgesetz 2017 (BGBl I Nr 40/2017) mit sich brachte.

Zugleich widmet sich die vorliegende Aktualisierung der geänderten Rechtslage zur Einkommens-, Gesellschafts- und Grunderwerbsteuer sowie der mit 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Außerdem trat mit 15.01.2018 das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft, welches auch erhebliche Relevanz für die Offene Gesellschaft aufweist.

Um den systematisch und didaktisch gelungenen Aufbau des Hefts beizubehalten, wurden die Neuerungen mit Bedacht in das Heft eingearbeitet und hierbei besonders darauf geachtet, dem Praktiker weiterhin ein einfach zu handhabendes Werk zur Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Offene Gesellschaft zu Verfügung zu stellen.

An dieser Stelle sei Herrn RAA Mag. Danijel Ivkovic für seine Mitwirkung an der Überarbeitung dieses Hefts gedankt.

RA Mag. Dorian Schmelz

Editorial zur Ergänzungslieferung Februar 2025

Die Autorin nahm eine umfassende Aktualisierung des vorliegenden Heftes vor. Die Inhalte wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage sowie der Rechtsprechung der letzten Jahre überarbeitet und ergänzt.

Insbesondere haben die Neuerungen im Zusammenhang mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer durch die 10. WiEReG-Novelle, die Möglichkeit der Durchführung einer Gesellschafterversammlung nach dem Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz sowie der strukturierte Firmenbuchantrag Eingang in dieses Heft gefunden.

Um den systematisch und didaktisch gelungenen Aufbau des Hefts beizubehalten, wurden die Neuerungen behutsam in das Heft eingearbeitet und hierbei besonders darauf geachtet, dem Praktiker weiterhin ein einfach zu handhabendes Werk zur Verfügung zu stellen.

Überarbeitet von: Mag. Stanislava Doganova