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Dokument-ID: 844560
Beendigung der OG
Die Beendigung einer OG erfolgt im Regelfall in mehreren Phasen:
- Durch Eintritt eines Auflösungsgrundes wird die Gesellschaft „aufgelöst“, das heißt, sie ist fortan nicht mehr als „werbende“ Gesellschaft tätig, die ihren Gesellschaftszweck durch die Ausübung der im Unternehmensgegenstand umschriebenen Tätigkeiten erreichen soll.
- Es schließt die Phase der Abwicklung der Gesellschaft an, die für gewöhnlich die Liquidation (Beendigung der rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu Dritten, Lösung der rechtlichen Beziehungen der Gesellschafter zueinander) umfasst.
- Mit dem Abschluss der Verteilung des aus der Liquidation verbleibenden Vermögens auf die Gesellschafter ist die OG vollbeendigt.