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Dokument-ID: 823508
1 Übertragung von Geschäftsanteilen einer OG unter dem Blinkwinkel der Grunderwerbsteuer
Ausgangssituation
Ende 2014 bestand die „Obermayr & Co OG“ aus den jeweils mit 5 % Kapitalanteil beteiligten Gesellschaftern Ottokar Obermayr und Norbert Niederhuber; wesentlicher (um genau zu sein: der im Wesentlichen einzige) Vermögensgegenstand der Offenen Gesellschaft war die Liegenschaft 2996 Hintertupfing, Waldstraße 21.