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Neu Dokument-ID: 277333

Georg Streit - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

Gesetzliche Grundlagen zur Stillen Gesellschaft

Die gesetzlichen Grundlagen der Stillen Gesellschaft lauten wie folgt:

„Begriff und Wesen der stillen Gesellschaft

§ 179. (1) Wer sich als stiller Gesellschafter am Unternehmen oder Vermögen eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt, hat die Einlage so zu leisten, dass sie in das Vermögen des anderen übergeht.

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