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Dokument-ID: 366081
Datenverarbeitungsregister
Im Jahr 2018 wurde im Rahmen des Inkrafttreten der DSGVO ein neues Datenregistrierungsverfahren eingeführt. Es ist somit keine Meldung mehr an das ehemalige Datenverarbeitungsregister (DVR) zu erstatten und auch die DVR-Nummer ist bedeutungslos geworden.