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Dokument-ID: 695400
Gesellschafterwechsel bei der stillen Gesellschaft
Vorab sei bemerkt, dass sich bei der stillen Gesellschaft nicht die (im Recht der Personengesellschaften häufige) Frage stellen kann, ob im Falle des ersatzlosen Ausscheidens eines Gesellschafters die Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt wird, da es hier aufgrund der Struktur der Gesellschaft nicht (mindestens) zwei übrige Gesellschafter geben kann.