Zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die GmbH, deren Grundlagen in einem eigenen Gesetz (GmbHG) geregelt sind, ist eine Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter jeweils eine Vermögenseinlage (die „Stammeinlage“) in die Gesellschaft zu leisten haben, wobei die Gesamtheit dieser Stammeinlagen das „Stammkapital“ der GmbH bildet; charakteristisch (und namensgebend) für die Gesellschaft mit „beschränkter Haftung“ ist der Umstand, dass die Gesellschafter grundsätzlich (zu den Ausnahmen siehe unten) gegenüber Gesellschaftsgläubigern für Gesellschaftsverbindlichkeiten nicht persönlich haften (ein Gesellschafter kann also prinzipiell unabhängig vom Geschäftsgang der GmbH nicht mehr verlieren als die Stammeinlage, zu deren Leistung er sich verpflichtet hat).